Diese Erklärung gilt für diejenigen, die Huai 'an PX Intelligent Manufacturing Co., LTD werden möchten.(im Folgenden als PXID bezeichnet).Bei der Beantragung einer Franchise über diese offizielle Website (http://www.pxid.com) hat der Antragsteller die rechtlichen Hinweise sorgfältig gelesen und vollständig verstanden.Der ANTRAGSTELLER akzeptiert nun freiwillig den vollständigen Inhalt der Erklärung ohne Änderungen und verpflichtet sich, die Erklärung einzuhalten.
(1) Der Antragsteller verpflichtet sich, das auf der offiziellen Website veröffentlichte „Brand Alliance Application Form“ vollständig, sachlich und wahrheitsgemäß auszufüllen und die im „Brand Alliance Application Form“ geforderten Materialien und Informationen bereitzustellen.Wenn PXID aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Antragstellers ein negatives Urteil über die Bewerbung des Antragstellers und die entsprechenden Folgen (wie z ;
(2) Der Antragsteller verpflichtet sich, dass die gemäß den Anforderungen des auf der offiziellen Website veröffentlichten „Brand Alliance Application Form“ bereitgestellten Materialien und Informationen wahr, genau und gültig sind.Wenn die vom Bewerber eingereichten Bewerbungsunterlagen oder Informationen aus irgendeinem Grund unwahre oder falsche Inhalte enthalten, hat PXID das Recht, zu entscheiden, die Bewerbung des Bewerbers nicht zu berücksichtigen, seine Absicht, mit PXID zusammenzuarbeiten, sofort zu beenden oder jegliche Vereinbarung sofort zu kündigen unterzeichnet und bestätigt von PXID und dem Antragsteller;
(3) Der Bewerber erklärt sich bereit, freiwillig alle Verpflichtungen und rechtlichen Verantwortlichkeiten zu übernehmen, die sich aus dem Bewerbungsverfahren als PXID-Markenagent ergeben;
(4) Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass PXID die vom Bewerber bereitgestellten Daten und Informationen recherchiert, sorgfältig prüft und aktiv mitarbeitet.Die Untersuchung, Daten- und Informationsprüfung durch PXID stellt keine Verletzung der gesetzlichen Rechte des Antragstellers dar;
(5) PXID verpflichtet sich, die vom Bewerber übermittelten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.PXID ist verantwortlich für die Aufbewahrung und Verwaltung aller Dokumente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Originale oder Kopien, gescannte Kopien, gefaxte Kopien), Kopien, audiovisuelle Materialien, Bilder und andere Materialien und Informationen, die der Antragsteller PXID während der Laufzeit zur Verfügung stellt des Bewerbungsprozesses (PXID garantiert hiermit nicht die absolute Integrität und Sicherheit der vom Bewerber bereitgestellten Materialien).Wenn der Antragsteller ein von der PXID Company autorisierter Markenagent wird, werden alle oben genannten Informationen von der PXID Company im Geschäfts- und Werbebereich der elektrischen Marke PXID verwendet.Wenn der Antragsteller kein autorisierter Vertreter der PXID Company wird, stimmt der Antragsteller zu, dass die PXID Company die vom Antragsteller bereitgestellten Materialien und Informationen entsorgen und vernichten wird.
(6) Wenn die PXID Company im Prozess der Bewerbung um PXID als Markenagent vom Bewerber verlangt, andere relevante Bewerbungsunterlagen gemäß den tatsächlichen oder spezifischen Umständen bereitzustellen, sollte der Bewerber diese rechtzeitig bereitstellen;
(7) Wenn dem Antrag des Antragstellers von der PXID Company zugestimmt wird und eine Absichtserklärung mit der PXID Company unterzeichnet wird, sollte der Antragsteller über die volle Zivilfähigkeit, die Fähigkeit zur unabhängigen Entscheidungsfindung und die volle Leistungsfähigkeit für die in der Allianzabsicht festgelegten Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten verfügen Buchstabe;
(8) Wenn sich aufgrund von staatlichen Verboten und behördlichem Verhalten die derzeit geltenden Gesetze, Vorschriften, Abteilungen, örtlichen Vorschriften, Vorschriften ändern, Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen und andere extreme Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg, Stromausfälle, Stromausfall, Kommunikation und Netzwerkunterbrechung und andere unvorhersehbare, unvermeidbare, unüberwindbare, unkontrollierbare Ereignisse (Ereignisse höherer Gewalt), behördlich verursachte Schäden durch Dritte, haftet PXID nicht für Verzögerungen, Stagnation, Ausfall oder Daten- und Informationsfehler auf der Website oder dem Anwendungsdienst Netzwerk.
(9) In Anbetracht der Besonderheiten des Websitebetriebs und der Vernetzung übernimmt das Unternehmen PXID keine Verantwortung für Hackerangriffe, Eindringen von Computerviren, technische Anpassungen der Telekommunikationsabteilung oder Angriffe auf die Internetkontrollen der Regierung und verursacht die vorübergehende Schließung dieser Website, Lähmung , oder Datenverzögerungen, Fehler, solche Ereignisse höherer Gewalt, die den normalen Betrieb dieser Website beeinträchtigen;
(10) Dem Antrag auf Beitritt zum PXID-Markenagenten für elektrische Produkte zuzustimmen bedeutet, die Bestimmungen der „Vertraulichkeitserklärung zur Zusammenarbeit von PXID-Markenagenten für elektrische Produkte“ zu akzeptieren.
(11) Diese rechtliche Erklärung und die Änderungs-, Aktualisierungs- und endgültigen Auslegungsrechte gehören alle PXID.
Anlage: PXID Electric Product Brand Agents Rechtliche Erklärung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Huai'an PX Intelligent Manufacturing Co., LTD.(im Folgenden als PXID Company bezeichnet) ermöglicht es, Markenvertreter von PXID Electric Products (im Folgenden als PXID Agent bezeichnet) zu werden, um die relevanten Geschäftsgeheimnisse der PXID Company im Rahmen der Zusammenarbeit zu nutzen, die rechtlich im Besitz der PXID Company ist.PXID-Agenten haben die Vertraulichkeitserklärung sorgfältig gelesen und vollständig verstanden, bevor sie die Geschäftsgeheimnisse von PXID verwenden.Der PXID-Agent akzeptiert hiermit freiwillig den vollständigen Inhalt der rechtlichen Erklärung ohne Änderung und verpflichtet sich, die rechtliche Erklärung einzuhalten.
Artikel 1 Geschäftsgeheimnisse
1. Die Geschäftsgeheimnisse von PXID, die an der Zusammenarbeit zwischen der PXID Company und PXID-Agenten beteiligt sind, sind praktisch und der Öffentlichkeit nicht bekannt, können der PXID Company wirtschaftliche Vorteile bringen. PXID hat vertrauliche Maßnahmen für technische Informationen und Geschäftsinformationen ergriffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Technologielösungen, Konstruktionsdesign, Schaltungsdesign, Herstellungsverfahren, Formel, Prozessablauf, technische Indikatoren, Computersoftware, Datenbank, Forschung und Entwicklung, technische Berichte, Testberichte, experimentelle Daten, Testergebnisse, Zeichnungen, Muster, Prototypen, Modelle, Formen, Handbücher, technische Dokumentation und Korrespondenz mit Geschäftsgeheimnissen usw., die in PXID involviert sind.
2. Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Parteien andere Geschäftsgeheimnisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: PXID Unternehmen alle Kundennamen, Adressen und Kontaktdaten, wie Nachfrageinformationen, Marketingpläne, Einkaufsinformationen, Preispolitik, Lieferkanäle, Produktion und Vertrieb Strategie, Aktivitätsplan, Personalzusammensetzung des Projektteams, Kostenbudget, Gewinn und unveröffentlichte Finanzinformationen usw.
3. PXID verlangt von Markenagenten, dass sie andere Angelegenheiten, die in Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen und relevanten Vereinbarungen (z. B. technischen Verträgen) mit Markenagenten unterzeichnet wurden, zur Vertraulichkeit verpflichten.
Artikel 2 Quellen von Geschäftsgeheimnissen
Die technischen Informationen, Geschäfts-, Marketing-, Betriebsdaten oder Informationen im Zusammenhang mit dem Betrieb, die der PXID-Agent im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erhält oder sich aus der Zusammenarbeit ergibt, unabhängig davon, in welcher Form oder auf welchem Träger, unabhängig davon, ob dies dem Markenagenten mitgeteilt wird mündlich, schriftlich oder in Bildern zum Zeitpunkt der Offenlegung, PXID-Agenten sollten die oben genannten Geschäftsgeheimnisse wahren.
Artikel 3 Vertraulichkeitspflichten der Markenagenten
Für PXID-Geschäftsgeheimnisse, die der Agent erfasst hat, verpflichtet sich der PXID-Agent hiermit:
1. Der PXID-Agent muss sich an die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen in der Kooperationsvereinbarung und anderen Vereinbarungen halten, die zwischen dem PXID-Agenten und der PXID Company unterzeichnet wurden.
2. Die Vertreter von PXID halten sich an die einschlägigen Vorschriften und rechtlichen Erklärungen zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, die auf der offiziellen Website der PXID Company (http://www.pxid.com./) veröffentlicht sind, und erfüllen die entsprechenden Vertraulichkeitspflichten und Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit PXID-Unternehmen.
3. Wenn das PXID-Unternehmen oder der Agent eine Kooperationsvereinbarung für Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Vorschriften unterzeichnet hat, ist dies nicht perfekt, nicht klar, der Markenagent sollte im Einklang mit der Haltung von vorsichtigem, ehrlichem PXID-Agenten stehen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um seine zu erhalten Zusammenarbeit mit der Firma PXID während des Kenntniszeitraums oder Eigentum der Firma PXID oder eines Dritten.Das Unternehmen PXID verpflichtet sich jedoch, die technischen Informationen und Geschäftsinformationen vertraulich zu behandeln.
4. Zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen der Zusammenarbeit mit der PXID Company verpflichtet sich der Markenagent, ohne die schriftliche Zustimmung der PXID Company keine Dritten ( insbesondere alle direkten oder potenziellen Wettbewerber), die Kenntnis von technischen Informationen und Geschäftsinformationen haben, die PXID oder einem Dritten gehören, zu deren Geheimhaltung sich PXID jedoch verpflichtet.Darüber hinaus darf der PXID-Agent die vertraulichen Informationen nicht außerhalb der Erfüllung des Kooperationsvertrags und des Geschäfts mit dem PXID-Unternehmen verwenden.
5. Während des Zeitraums der Zusammenarbeit mit der PXID Company dürfen PXID-Vertreter ohne vorherige schriftliche Zustimmung der PXID Company keine ähnlichen Produkte mit der PXID Company entwickeln, produzieren oder betreiben oder Positionen in anderen Unternehmen, Institutionen und sozialen Organisationen innehaben oder gleichzeitig bekleiden, die ähnliches anbieten Dienstleistungen.Einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aktionäre, Partner, Direktoren, Vorgesetzte, Manager, Mitarbeiter, Vertreter, Berater und andere Positionen und damit verbundene Tätigkeiten.
6. Unabhängig davon, aus welchem Grund die Zusammenarbeit mit der PXID-Firma beendet wird, erklären sich die PXID-Agenten damit einverstanden, die gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen wie den Kooperationszeitraum zu übernehmen, und versprechen, die Geschäftsgeheimnisse von PXID nicht ohne Genehmigung zu verwenden, während der Kooperationszeit mit der PXID-Firma Das Unternehmen PXID oder an Dritte, aber das Unternehmen PXID verpflichtet sich, technische Informationen und Geschäftsinformationen vertraulich zu behandeln.
7. Der PXID-Agent darf die Bestimmungen der Erklärung und die Bedingungen der Vertraulichkeitsvereinbarung nicht über Blogs, Twitter, WeChat und öffentliche Konten, persönliche Konten, Netzwerk-BBS, Postbar oder andere Netzwerkkanäle sowie an anderen Orten verletzen wie BBS, Vorträge, offenbart, veröffentlichen Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens PXID und die Zusammenarbeit beinhaltet bestimmte vertrauliche Informationen.
8. PXID-Agenten dürfen die an der Zusammenarbeit beteiligten Geschäftsgeheimnisse des PXID-Unternehmens nicht durch Kopieren, Reverse Engineering, Reverse Operation usw. verwenden. Der PXID-Agent unterzeichnet eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit den Mitarbeitern und Vertretern des Markenagenten, die Zugang zu den Geschäftsgeheimnissen haben.Der Inhalt der Vereinbarung muss dieser Erklärung oder der Vertraulichkeitsvereinbarung ähneln, und die Geschäftsgeheimnisse der PXID Company werden strikt gewahrt.
Artikel 4 Ausnahmen vom Schutz von Geschäftsgeheimnissen
PXID stimmt zu, dass die obige Klausel nicht gilt für:
1. Das Geschäftsgeheimnis ist der Öffentlichkeit zugänglich geworden oder wird es werden.
2. Er kann schriftlich nachweisen, dass der PXID-Agent das Geschäftsgeheimnis gekannt und beherrscht hat, bevor er das Geschäftsgeheimnis von PXID erhalten hat.
Artikel 5 Rückgabe von Materialien im Zusammenhang mit dem Geschäftsgeheimnis
Unabhängig davon, unter welchen Umständen der PXID-Beauftragte eine schriftliche Aufforderung von PXID erhält, muss der PXID-Beauftragte alle Geschäftsgeheimnismaterialien und -dokumente, elektronischen Dokumente usw., Medien, die die Geschäftsgeheimnismaterialien enthalten, und alle Kopien oder Zusammenfassungen davon zurückgeben.Wenn das technische Material in einer Form vorliegt, die nicht zurückgegeben werden kann, oder kopiert oder transkribiert, auf ein anderes Material, eine andere Form oder einen anderen Träger kopiert wurde, muss der PXID-Beauftragte es unverzüglich löschen.
Artikel 6 Verantwortung für die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen von Markenagenten
1. Wenn der Markenagent die in Artikel 3 dieser rechtlichen Erklärung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen festgelegte Vertraulichkeitsverpflichtung nicht erfüllt, hat die PXID Company das Recht, vom Agenten eine Vertragsstrafe zu verlangen;Im Schadensfall hat PXID das Recht, vom Vermittler Schadensersatz zu fordern
2. Der in Absatz 1 Punkt 2 dieses Artikels genannte Schadenersatz umfasst:
(1) Die Höhe des Schadens ist der tatsächliche wirtschaftliche Schaden, der dem Unternehmen PXID durch die Verletzung der Vertraulichkeitsvereinbarung und die Offenlegung der Vertraulichkeitserklärung durch den Agenten entstanden ist.
(2) Ist der Schaden der PXID Company nach den tatsächlichen Verhältnissen schwer zu ermitteln, beträgt die Höhe des Schadensersatzes mindestens die der PXID Company im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bereits entstandenen Aufwendungen (einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen u andere bereits an den Agenten gezahlte Gebühren).
(3) Die von der PXID Company gezahlten Gebühren für den Rechtsschutz und die Untersuchung des Vertragsbruchs und der Offenlegung durch den Markenagenten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Untersuchungs- und Beweiserhebungsgebühren, Rechtskosten, Anwaltsgebühren und andere Kosten, die durch das Ergreifen rechtlicher Maßnahmen entstehen).
(4) Wenn die Verletzung und Offenlegung durch den Agenten die Geschäftsgeheimnisrechte der PXID Company in Bezug auf die Zusammenarbeit verletzt, kann die PXID Company wählen, dass der Agent die Haftung für die Vertragsverletzung gemäß dieser Erklärung und der Vertraulichkeitsvereinbarung trägt, oder verlangen Vertreter die Haftung für Rechtsverletzungen gemäß den einschlägigen nationalen Gesetzen und Vorschriften zu tragen.
Artikel 7 Diese rechtliche Erklärung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zusammen mit ihren Änderungs- und Aktualisierungsrechten gehören der Firma PXID.